Steuervorteile bei der Rürup-Rente: Was sich 2019 ändert

Im Jahr 2019 gibt es rund um die Rente einige Neuerungen, die sich positiv für die Empfänger auswirken. Davon betroffen ist nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch die Rürup-Rente und die Erwerbsminderungsrente. Wer die Änderungen kennt, kann sie gezielt einsetzen, um von Steuervorteilen zu profitieren. Was also müssen Sie als Rentner und Steuerpflichtiger in diesem Jahr wissen?
©Nuthawut Somsuk / iStock

Wie haben sich die Renten in 2019 entwickelt?

Für die Empfänger der gesetzlichen Rente dürfte der 01. Juli 2019 ein Tag gewesen sein, der beim Blick auf den Kontoauszug für Freude gesorgt hat. Zu diesem Stichtag wurden die Renten erhöht. In den neuen Bundesländern sind die Rentenzahlungen um 3,18 Prozent gestiegen, in den alten Bundesländern war eine Anhebung um 3,91 Prozent zu verzeichnen. Das ist deutlich mehr als der Durchschnitt der letzten Jahre, der Betrag dürfte sich bei dem einen oder anderen Rentner durchaus positiv im Portemonnaie bemerkbar machen.

Allerdings sind mit den höheren Einnahmen unter anderem auch veränderte Verpflichtungen rund um die Steuer verbunden. Etwa 48.000 Rentner sind durch die Erhöhung im Jahr 2019 steuerpflichtig und müssen für ihre Einnahmen Steuern zahlen. Das ist wichtig für alle, die bisher gerade unter den entsprechenden Grenzen gelegen haben. Eine Anhebung der Rente ist somit nicht in jedem Fall von Vorteil, denn wer vorher keine Steuer zahlen musste und nun der Besteuerung unterliegt, hat von der Anhebung der Rente in der Regel keinen nennenswerten Vorteil.

Rürup-Rente: Welche Neuerungen gibt es?

Auch für die Rürup-Rente gelten in diesem Jahr neue Vorgaben. Der steuerlich absetzbare Maximalbetrag hat sich nun auf 88 Prozent der insgesamt gezahlten Aufwendungen erhöht. In der Steuererklärung für das Jahr 2019 dürfen somit 88 Prozent des maximalen Betrags steuersenkend angegeben werden. Im kommenden Jahr 2020 kommt es noch einmal zu einer Erhöhung des Satzes auf 90 Prozent.

Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag liegt bei 24.305 Euro für Alleinstehende pro Jahr. Da davon 88 Prozent angesetzt werden dürfen, ergibt sich für Alleinstehende ein Betrag von 21.388 Euro für das Jahr 2019. Wer allerdings bereits Beiträge in die gesetzliche Rente einzahlt, muss diese Beiträge von dieser Summe abziehen. Nur der verbleibende Rest darf dann steuersenkend geltend gemacht werden.

Anders verhält es sich bei Selbstständigen, die nicht in die gesetzliche Rente einzahlen. Sie dürfen den Gesamtbetrag von 21.388 Euro in der Steuererklärung angeben, sofern diese Beiträge auch gezahlt wurden. Ehepaare profitieren doppelt, Selbstständige dürfen hier 48.610 Euro von der Steuer absetzen.

Was ändert sich bei der Erwerbsminderungsrente?

Bei der Erwerbsminderungsrente gibt es ebenfalls eine Anpassung. Sie ist besonders für Menschen interessant, die auf Dauer eine volle oder eine halbe Rente wegen Erwerbsminderung beziehen. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird in Zukunft so berechnet, als seien bis zum Alter von 65 Jahren Beiträge eingezahlt worden. Bisher wurde lediglich das 62. Lebensjahr als Grenze angenommen. Damit wird die Erwerbsminderungsrente einerseits an den Umstand angepasst, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter in den kommenden Jahren Schritt für Schritt auf 67 Jahre steigt und dass auch die Gruppe der besonders langjährig Versicherten dann bis zum 65. Lebensjahr arbeiten muss, um eine Rente ohne Abschläge zu erhalten.

Andererseits wirkt sich diese Anpassung aber auch auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente aus, denn bei einer Einzahlung von Beiträgen bis zum 65. Lebensjahr fällt die Rente voraussichtlich höher aus als bei einer Einzahlung bis zum 62. Lebensjahr. Da die Erwerbsminderungsrente deutlich unter der gesetzlichen Rente liegt und dem Betroffenen ohne weitere private Vorsorge ein erheblicher Einkommensausfall droht, dürfte sich diese Anpassung für die meisten Empfänger der Erwerbsminderungsrente positiv auswirken. Das gilt unabhängig davon, ob die Rente in voller Höhe oder als halbe Rente bezogen wird.

Fazit: 2019 bringt nicht nur bei der Rürup-Rente Steuervorteile

Das Jahr 2019 bringt den Empfängern von Rentenzahlungen überwiegend positive Effekte. Zum einen erhöhen sich die Renten in den neuen und den alten Bundesländern zur Jahresmitte über dem Durchschnitt, zum anderen steigt die maximal abzugsfähige Summe der Beitragszahlungen für die Rürup-Rente bei der Steuererklärung. Allerdings fallen durch die Anhebung der Rente viele Rentner nun in die Gruppe der Steuerpflichtigen, die vor der Anhebung noch keine Steuer zahlen mussten.

Auch bei der Erwerbsminderungsrente gibt es Neuerungen, hier werden die Renten in Zukunft so berechnet, als ob Beiträge bis zum Jahr 65 gezahlt werden würden. Dadurch steigt die Rente wegen Erwerbsminderung, was sich für die Betroffenen positiv auswirken dürfte.

Die besten Anbieter im Vergleich