Rürup-Rente - die Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler

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Rürup-Rente für Selbständige und Freiberufler
Die Rürup-Rente gilt als perfekte Vorsorge für Selbständige und Freiberufler. Diese Berufsgruppen profitieren in besonderem Maße von der steuerlichen Förderung. Hinzu kommt, dass sie nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten haben, zur Ergänzung der Altersvorsorge eine Riester-Rente abzuschließen. Warum also ist die Rürup-Rente bei Selbständigen und Freiberuflern so beliebt, und welche Vorteile erzielen diese Berufsgruppen wirklich?

Wer nicht in einem festen Arbeitnehmerverhältnis steht und selbständig oder freiberuflich tätig ist, ist in besonders hohem Maße dazu angehalten, privat Vorsorge für den Ruhestand zu treffen. Angehörige dieser Berufsgruppen erhalten nämlich keine gesetzliche Rente, sie müssen deshalb selbst dafür sorgen, dass ihr Lebensstandard im Alter gesichert ist. Eine Riester-Rente kommt für diese Berufsgruppen ebenfalls nur dann in Frage, wenn der Ehepartner unmittelbar riester-förderberechtigt ist und sie somit den Status des mittelbar Förderberechtigten genießen.

Damit sind die Möglichkeiten, privat für das Alter vorzusorgen, recht überschaubar. Natürlich kann man jederzeit eine private Lebens- oder Rentenversicherung abschließen. Sie ist dann nicht förderfähig, besondere steuerliche Vorteile werden dafür nicht gewährt. Wer aber in Ergänzung zur ungeförderten privaten Altersvorsorge etwas für den Ruhestand tun möchte, landet als Selbständiger oder Freiberufler zwangsläufig bei der Rürup-Rente. Sie wurde speziell für Arbeitnehmer mit einem hohen Steuersatz oder für selbständig und freiberuflich Tätige konzipiert. Diesen Berufsgruppen soll sie den Aufbau einer steuergeförderten Altersvorsorge erleichtern. Sie soll renditestark und flexibel sein und gleichzeitig weitere wichtige Optionen zum Schutz der Hinterbliebenen integrieren. Alles das ist mit einer Rürup-Rente gewährleistet.

Der Steuervorteil als größter Vorzug

Der wichtigste Pluspunkt der Rürup-Rente ist der integrierte Steuervorteil. Im Jahr 2024 können Angehörige dieser Berufsgruppen Beiträge in Höhe von bis zu 27.565,20 Euro steuermindernd geltend machen. Verteilt man diesen Betrag auf die 12 Monate eines Jahres, wäre also pro Monat immerhin 2.297,10 Euro in einen Rürup-Vertrag einzuzahlen. Dieser Beitrag könnte bei der Steuer angegeben werden. Wer diesen Betrag nicht jeden Monat aufbringen will, kann auch eine geringere Monatsrate wählen und zum Jahresende noch eine Einmalzahlung leisten. Damit ist die Rürup-Rente sehr flexibel zu besparen und optimal auf die durchaus schwankenden Einnahmeverhältnisse vor Selbständigen auszurichten. Von den 27.565,20 Euro im Jahr dürfen 100 Prozent abgezogen werden. Das entspricht einem Betrag von 27.565,20 Euro. Wenn ein Selbständiger verheiratet ist und der Ehepartner ebenfalls eine Rürup-Rente abgeschlossen hat, steigt der Betrag sogar auf 55.130,40 Euro im Jahr. Da vor allem Selbständige mit einem erfolgreichen Unternehmen durchaus Steuerzahlungen in erheblicher Höhe zu leisten haben, ist der Steuersenkungseffekt der abgesetzten Beiträge ebenfalls nicht zu vernachlässigen. Es ist dieser Steuervorteil, der unter Versicherungs- und Steuerberatern als der größte Pluspunkt der Rürup-Rente gilt.

Unterschiede bei Selbständigen und Arbeitnehmern

Auch Arbeitnehmer und Angestellte mit einem hohen Einkommen profitieren von dem Steuereffekt der Rürup-Rente. Wissen muss man allerdings, dass der maximal Betrag von 27.565,20 Euro bei Arbeitnehmern und Angestellten auch die steuerfreien Beiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung umfasst. Letztlich wird der steuermindernde Effekt für Selbständige also größer sein als für Arbeitnehmer, die ihre Rürup-Renten-Beiträge vielleicht nicht in vollem Maße abziehen können. Gerade vor diesem Hintergrund gilt die Rürup-Rente als optimale Altersvorsorge für Selbständige, die hierdurch in der Ansparphase einen enormen Steuervorteil erreichen können und die sich gleichzeitig eine attraktive Vorsorge für das Alter aufbauen können.

So ist der Vertrag gestaltet

Eine Rürup-Rente ist hinsichtlich der Vertragsgestaltung an gewisse Voraussetzungen gekoppelt. Eine Auszahlung der Leistung erfolgt frühestens mit dem vollendeten 62. Lebensjahr. Wenn Selbständige und Freiberufler schon früher nicht mehr arbeiten gehen wollen und ein regelmäßiges Einkommen erzielen wollen, sollten sie die entstehende Versorgungslücke aus anderen Mitteln abdecken, denn die Rentenzahlung beginnt erst ab dem 63. Lebensjahr. Hinzu kommt, dass nur eine monatliche Rente gezahlt wird. Die Rürup-Rente ist als lebenslange Leibrente konzipiert, sie entspricht damit der gesetzlichen Rente. Explizit ist die Rürup-Rente also nicht dazu gedacht, lange gehegte Wünsche durch eine Einmalzahlung zu erfüllen. Damit das angesparte Geld im Alter auch sicher zur Verfügung steht, ist das Guthaben nicht übertragbar und nicht verpfändbar. Besonders als Insolvenzschutz und bei drohender Zahlungsunfähigkeit ist die Rürup-Rente deshalb für Selbständige und Freiberufler optimal geeignet. Die Rückstellungen für den Ruhestand bleiben also gesichert, selbst wenn der eigene Betrieb von einer Insolvenz bedroht ist. Das eingezahlte und verzinste Guthaben ist explizit nicht Teil der Insolvenzmasse und bleibt dem Selbständigen somit erhalten. Es ist diese Kombination aus Steuereffekt und Sicherheit, die die Rürup-Rente zur idealen Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler macht.

Sicher vorsorgen mit der Rürup-Rente

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