Rürup-Rente für Beamte: der Höchstbetrag wird gekürzt

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Rürup-Rente für Beamte
Beamte können Beiträge zur Rürup-Rente (Basisrente) 2026 voll absetzen, aber nicht bis 30.826 Euro. Vom Höchstbetrag wird 2026 ein fiktiver Rentenbeitrag von 18,6 Prozent auf ihre Dienstbezüge abgezogen, wobei die Bezüge höchstens bis 101.400 Euro zählen.

Beamte können 2026 nur den Teil des Höchstbetrags von 30.826 Euro abziehen, der nach Abzug eines fiktiven Rentenbeitrags von 18,6 Prozent ihrer Dienstbezüge übrig bleibt; bei Dienstbezügen von 101.400 Euro oder mehr sind das für ledige Beamte 11.965,60 Euro. Beamte sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei und zahlen keine Rentenbeiträge; deshalb zieht das Einkommensteuergesetz den Betrag ab, der auf ihre Dienstbezüge als Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung fällig wäre. Der verbleibende Betrag ist 2026 zu 100 Prozent als Sonderausgabe abziehbar. Wer weniger verdient, hat mehr Spielraum.

Warum der Abzugsrahmen für Beamte kleiner ist

Der Höchstbetrag nach § 10 Abs. 3 EStG ist ein gemeinsamer Rahmen für alle Altersvorsorgeaufwendungen: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu einem Versorgungswerk und zur Basisrente. Für 2026 beträgt der Höchstbetrag 30.826 Euro.

Das Gesetz kürzt den Höchstbetrag bei Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei sind und denen aus dem Beschäftigungsverhältnis eine lebenslängliche Versorgung zusteht. Zu diesem Personenkreis zählt die Finanzverwaltung unter anderem Beamte, Richter, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Amtsträger. Wer nur einen Teil des Jahres dazugehört, etwa im Jahr der Verbeamtung, wird ebenfalls gekürzt.

Wer sonst noch die Rürup-Rente nutzen kann und wie sich die Regeln je Berufsgruppe unterscheiden, steht auf der Übersicht zu den Förderberechtigten.

So viel Rürup-Beitrag ist 2026 abziehbar

Die Kürzung berechnet sich nach dem BMF-Schreiben vom 24. Mai 2017 so:

  • Grundlage sind die steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Dienstverhältnis.
  • Sie zählen höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung, 2026 sind das 101.400 Euro.
  • Darauf wird der Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung zu Beginn des Jahres angewendet, 2026 sind das 18,6 Prozent.

Bei Angestellten wird der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung den Beiträgen hinzugerechnet und vom danach zu berücksichtigenden Betrag wieder abgezogen. Auf Dienstbezüge fällt kein Arbeitgeberanteil an, weil Beamte in ihrem Dienstverhältnis versicherungsfrei sind; insoweit wird nichts abgezogen. Der gekürzte Höchstbetrag steht damit für die Rürup-Rente zur Verfügung, solange im selben Jahr keine anderen Altersvorsorgeaufwendungen anfallen – etwa Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem Versorgungswerk – und kein steuerfreier Arbeitgeberanteil aus einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung anfällt, etwa im Jahr der Verbeamtung. Voraussetzung ist, dass der Vertrag nach § 5a Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifiziert ist.

Rechenbeispiel 2026: Dienstbezüge an der Beitragsbemessungsgrenze

Eine ledige Beamtin hat 2026 steuerpflichtige Dienstbezüge von 101.400 Euro. Ein Rentenbeitrag ist Beitragssatz mal Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 157 SGB VI).

  1. Fiktiver Rentenbeitrag: 101.400 Euro × 18,6 Prozent = 18.860,40 Euro.
  2. Gekürzter Höchstbetrag: 30.826 Euro − 18.860,40 Euro = 11.965,60 Euro.

Bis zu 11.965,60 Euro Rürup-Beitrag kann sie 2026 als Sonderausgabe abziehen. Höhere Bezüge ändern daran nichts, weil die Einnahmen nur bis zur Grenze zählen. Bei niedrigeren Bezügen ist der fiktive Beitrag kleiner und der Spielraum größer. Für Ihren Fall rechnen Sie Ihre steuerpflichtigen Dienstbezüge mal 18,6 Prozent und ziehen das Ergebnis vom Höchstbetrag ab.

Für zusammenveranlagte Ehegatten verdoppelt sich der Höchstbetrag. Dafür kommt es auf die Zusammenveranlagung an, nicht darauf, dass beide einen Vertrag haben. Für jeden Ehegatten wird gesondert geprüft, ob und wie stark der gemeinsame Höchstbetrag gekürzt wird. Die Werte für 2026 bei Dienstbezügen an der Beitragsbemessungsgrenze:

Fall (2026)HöchstbetragKürzungRahmen für die Rürup-Rente
Ledig, beamtet30.826 €18.860,40 €11.965,60 €
Zusammenveranlagt, beide beamtet61.652 €37.720,80 €23.931,20 €
Zusammenveranlagt, ein Ehegatte beamtet61.652 €18.860,40 €42.791,60 €

Im letzten Fall belegen Beiträge des anderen Ehegatten zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem Versorgungswerk den gemeinsamen Rahmen zusätzlich.

Was der Abzug an Steuer spart

Jeder abgezogene Euro mindert das zu versteuernde Einkommen. Wie viel Steuer das spart, hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei Einzelveranlagung gilt 2026: Liegt das zu versteuernde Einkommen zwischen 69.879 und 277.825 Euro, beträgt der Steuersatz auf jeden weiteren Euro 42 Prozent; bis 12.348 Euro (Grundfreibetrag) fällt keine Einkommensteuer an. Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird der Tarif auf die Hälfte des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens angewendet und die Steuer verdoppelt. Eine Ersparnis in Euro lässt sich deshalb nur mit dem eigenen Einkommen berechnen, etwa mit dem Steuerrechner. Wie Abzug und spätere Besteuerung zusammenwirken, erklärt die Seite zu den Steuervorteilen.

Riester: Beamte haben zusätzlich Anspruch auf Zulagen

Beamte, die Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem Landesbesoldungsgesetz erhalten, gehören zum begünstigten Personenkreis der Riester-Rente. Voraussetzung ist, dass sie bis zum Ende des Beitragsjahres schriftlich oder elektronisch zustimmen, dass ihre Daten für die Zulage weitergegeben werden.

2026 gilt:

  • Grundzulage: 175 Euro im Jahr.
  • Kinderzulage: 185 Euro je Kind mit Kindergeld, 300 Euro für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind.
  • Sonderausgabenabzug: Beiträge einschließlich Zulage bis 2.100 Euro im Jahr nach § 10a EStG. Der Abzug greift nur, wenn er günstiger ist als die Zulage; dann wird die Zulage der Steuer wieder hinzugerechnet.

Auch 2026 hängt die Zulage von einem Mindesteigenbeitrag nach § 86 EStG ab. Der Riester-Abzug läuft nach § 10a EStG, der Abzug für die Rürup-Rente nach § 10 Abs. 3 EStG. Ob Riester-Zulage oder Rürup-Abzug im Einzelfall besser passt, klären Sie mit einem Steuerberater oder Versicherungsmakler.

Am 1. Januar 2027 treten die Riester-Änderungen des Altersvorsorgereformgesetzes (Artikel 2) in Kraft. Beamte bleiben begünstigt und müssen weiterhin bis zum Ende des Beitragsjahres einwilligen.

Was die Pension eines Bundesbeamten abdeckt

Die Versorgung der Bundesbeamten regelt das Beamtenversorgungsgesetz, das Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes.

Ein Basisrentenvertrag kann ergänzend eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente einschließen. Ob deren Bedingungen den Fall der Dienstunfähigkeit erfassen, klären Sie vor Abschluss mit einem Versicherungsmakler. Was eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Zusammenhang mit der Rürup-Rente leistet, steht auf der Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Was der Rürup-Vertrag nicht kann

Für Beamte gelten beim Vertrag dieselben Regeln wie für alle anderen:

  • Nur Rente: Gezahlt wird eine monatliche, lebenslange Leibrente auf das eigene Leben, frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden, frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres.
  • Keine Kapitalauszahlung: Ein Kapitalwahlrecht oder eine Teilauszahlung ist ausgeschlossen. Erlaubt ist nur, bis zu zwölf Monatsrenten in einer Zahlung zusammenzufassen oder eine Kleinbetragsrente abzufinden.
  • Nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar.
  • Hinterbliebene: Der Vertrag kann ergänzend eine Hinterbliebenenrente einschließen; Hinterbliebene sind nur der Ehegatte und Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht. Wie sich Hinterbliebene beim Vertrag absichern lassen, steht auf der Seite zum Hinterbliebenenschutz.
  • Keine Kündigung: Haben die Vertragsparteien bei einer zertifizierten Basisrentenversicherung die Verwertung der Ansprüche nach § 10 EStG ausgeschlossen, gilt das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers nach § 168 VVG nicht.

Welche Vertragsformen es gibt und was jeder Vertrag erfüllen muss, steht auf der Seite zu den geförderten Produkten.

Wie Pension und Rürup-Rente im Alter besteuert werden

Pension und Rürup-Rente werden nach verschiedenen Regeln besteuert. Bei Beginn im Jahr 2026 werden Pension und Rürup-Rente so besteuert:

Beginn 2026Pension (Ruhegehalt)Rürup-Rente
EinkunftsartEinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG)Sonstige Einkünfte (§ 22 EStG)
Steuerliche EntlastungVersorgungsfreibetrag 12,8 % der Versorgungsbezüge, höchstens 960 €, plus Zuschlag 288 €Besteuerungsanteil 84 %
Maßgebliches JahrJahr des Versorgungsbeginns; Freibetrag und Zuschlag gelten für die gesamte LaufzeitJahr des Rentenbeginns
Beginn ab 2058kein Freibetrag, kein ZuschlagBesteuerungsanteil 100 %

Der Besteuerungsanteil ist kein Steuersatz, sondern der Teil der Rente, der in die Steuer eingeht. Was ein Pensionär am Ende zahlt, hängt von seinem gesamten zu versteuernden Einkommen ab.

Diese Seite erklärt die Rechtslage und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 02.10.2026.

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Häufige Fragen

  • Das hängt vom Einzelfall ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Riester-Zulage und Rürup-Abzug folgen verschiedenen Regeln: Die Zulage setzt eine Einwilligung bis zum Ende des Beitragsjahres voraus und der Abzug läuft nach § 10a EStG, der Abzug der Rürup-Rente nach § 10 Abs. 3 EStG. Welcher Weg zu Ihrem Einkommen und Ihrer Familie besser passt, klären Sie mit einem Steuerberater oder Versicherungsmakler.

  • Die Riester-Änderungen des Altersvorsorgereformgesetzes treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gelten die bisherigen Vorschriften zur Zulage und zum Sonderausgabenabzug grundsätzlich bis zum Beginn der Auszahlungsphase weiter. Welche Regeln für Ihren Vertrag gelten, klären Sie mit Ihrem Anbieter, einem Steuerberater oder Versicherungsmakler.

  • Nach dem Beamtenversorgungsgesetz beträgt das Ruhegehalt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, höchstens 71,75 Prozent. Wird ein Bundesbeamter wegen Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall vor Ablauf des Monats der Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt, sinkt das Ruhegehalt um 3,6 Prozent für jedes Jahr, höchstens um 10,8 Prozent. Für Landesbeamte gilt eigenes Landesrecht.

  • Das steht noch nicht fest. Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 liegt bisher nur als Referentenentwurf vor und muss zunächst von der Bundesregierung beschlossen werden. Höchstbetrag und Kürzungsbetrag für 2027 lassen sich erst berechnen, wenn die Rechengrößen beschlossen sind und die Beitragssätze der Rentenversicherung für 2027 feststehen.

Quellen
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