Rürup-Rente kurz vor und in der Rente

Auch wer kurz vor der Rente steht oder schon Rente bezieht, kann 2026 Beiträge zur Rürup-Rente (Basisrente) bis 30.826 Euro abziehen, zusammenveranlagte Ehegatten bis 61.652 Euro, gemeinsam mit allen übrigen Altersvorsorgeaufwendungen. Die Beiträge sind Sonderausgaben und werden vom Gesamtbetrag aller Einkünfte abgezogen. Seit 2023 sind Altersvorsorgeaufwendungen bis zum Höchstbetrag zu 100 Prozent abziehbar.

Wer im Alter noch Beiträge absetzen kann

Wer bereits Rente bezieht, kann Rürup-Beiträge von seinen übrigen Einkünften abziehen, also auch vom steuerpflichtigen Teil seiner Rente. Der Abzug senkt das Einkommen und nicht unmittelbar die Steuer. Wer mit seinem zu versteuernden Einkommen ohnehin unter dem Grundfreibetrag bleibt, der 2026 bei 12.348 Euro liegt, spart durch den Abzug keine Steuer.

Für zusammenveranlagte Ehegatten verdoppelt sich der Höchstbetrag. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist es dabei gleich, welcher Ehegatte die Beiträge zahlt. Wer zur Rürup-Rente berechtigt ist, steht für jede Berufsgruppe auf der Übersichtsseite zu den Förderberechtigten.

Wer eine Altersvollrente bezieht und weiterarbeitet: Wer nach Ablauf des Monats, in dem er die Regelaltersgrenze erreicht hat, eine Vollrente wegen Alters bezieht, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Er zahlt dann selbst keine Pflichtbeiträge, die den Höchstbetrag belegen. Ob bei Beschäftigten ein Arbeitgeberanteil hinzukommt, klärt am besten ein Steuerberater. Ein Beschäftigter kann gegenüber seinem Arbeitgeber auf diese Versicherungsfreiheit verzichten. Der Verzicht gilt nur für die Zukunft und bindet für die Dauer der Beschäftigung. Dann zahlt er wieder Rentenbeiträge, und diese mindern den Platz für die Rürup-Rente.

Wer noch arbeitet: Bei Arbeitnehmern zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag zusammen belegen einen Teil des Höchstbetrags; für die Rürup-Rente bleibt der Rest. Für Beiträge an die landwirtschaftliche Alterskasse oder an ein berufsständisches Versorgungswerk gilt das ebenso.

Beamte: Bei ihnen wird der Höchstbetrag gekürzt, weil sie rentenversicherungsfrei sind und einen Versorgungsanspruch haben. Wie sich das nach der Pensionierung auswirkt, klären Ruhestandsbeamte am besten mit einem Steuerberater. Was für Beamte gilt, steht auf der Seite zu den Beamten.

Wie viel Platz der Höchstbetrag 2026 für eine Einmalzahlung lässt

Der Höchstbetrag entspricht dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung, aufgerundet auf volle Euro. Für 2026 heißt das: Die Beitragsbemessungsgrenze von 124.800 Euro mal den Beitragssatz von 24,7 Prozent ergibt 30.825,60 Euro. Aufgerundet sind das 30.826 Euro. Diesen Wert nennt auch die Deutsche Rentenversicherung. Für zusammenveranlagte Ehegatten gelten 61.652 Euro. Der Höchstbetrag wird jedes Jahr angepasst.

Für die Rürup-Rente bleibt der Höchstbetrag abzüglich aller übrigen Altersvorsorgeaufwendungen desselben Jahres. Eine ledige Altersvollrentnerin, die die Regelaltersgrenze erreicht hat und nicht beschäftigt ist, zahlt keine Pflichtbeiträge mehr. Ihr stehen 2026 deshalb die vollen 30.826 Euro für Rürup-Beiträge offen.

Einmalzahlungen und Zuzahlungen werden in dem Kalenderjahr abgesetzt, in dem sie geleistet werden. Eine Einmalzahlung zählt also für das Jahr der Zahlung, und abziehbar ist dort höchstens der Höchstbetrag dieses Jahres. Wer einen großen Betrag teilt und einen Teil im Dezember und den anderen im Januar zahlt, nutzt die Höchstbeträge zweier Jahre. Das setzt einen Vertrag voraus, der weitere Beiträge zulässt. Zertifiziert werden sowohl Verträge mit einmaliger Beitragsleistung, bei denen weitere Beiträge ausgeschlossen sind, als auch Verträge mit dem Recht auf Zuzahlungen. Mehr zu Zuzahlungen steht auf der Seite zur Einmalzahlung in die Rürup-Rente.

Wann die Rente frühestens beginnt

Ein Rürup-Vertrag muss eine monatliche, lebenslange Leibrente vorsehen, die nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnt. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden, liegt die Grenze bei 60. Wer bereits 62 ist, erfüllt diese Altersvoraussetzung schon bei Vertragsabschluss. Den Rentenbeginn im Einzelnen legt der Vertrag fest. Welche Vertragsformen es gibt und was jeder Vertrag erfüllen muss, steht bei den geförderten Produkten.

Wie die Rente bei Beginn 2026 oder 2027 besteuert wird

Die Rente aus einer Rürup-Rente wird wie eine gesetzliche Rente als sonstige Einkunft besteuert. Welcher Anteil steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Dieser Besteuerungsanteil ist kein Steuersatz: Was am Ende zu zahlen ist, hängt vom gesamten zu versteuernden Einkommen ab.

Jahr des RentenbeginnsBesteuerungsanteil
202583,5 %
202684,0 %
202784,5 %
202885,0 %
2058100,0 %

Der Rest der Jahresrente ist der steuerfreie Teil. Er gilt ab dem Jahr nach Rentenbeginn für die gesamte Laufzeit als fester Eurobetrag; nur wenn sich der Jahresbetrag der Rente anders als durch regelmäßige Anpassungen ändert, wird er im selben Verhältnis angepasst. Spätere regelmäßige Rentenerhöhungen führen nicht zu einer Neuberechnung und sind deshalb voll steuerpflichtig.

Beispiel mit einer angenommenen Jahresrente von 6.000 Euro: Beginnt die Rente 2026, sind 84,0 Prozent steuerpflichtig, also 5.040 Euro. Steuerfrei bleiben 960 Euro, und dieser Betrag gilt ab 2027 unverändert für die ganze Laufzeit. Beginnt dieselbe Rente 2027, sind 84,5 Prozent steuerpflichtig, also 5.070 Euro, und steuerfrei bleiben 930 Euro. Wie Abzug und Besteuerung zusammenwirken, erläutert die Seite zu den Steuervorteilen. Eine Rechnung mit eigenem Einkommen erlaubt der Steuerrechner.

Was der Vertrag nicht kann

  • Die Ansprüche sind nicht vererbbar, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar. Eine Kapitalauszahlung gibt es nicht.
  • Vereinbart werden können nur zwei Ausnahmen: Bis zu zwölf Monatsrenten dürfen in einer Zahlung zusammengefasst werden, und eine Kleinbetragsrente darf abgefunden werden. Einen weiteren Anspruch auf Auszahlungen darf es nicht geben.
  • Eine Kleinbetragsrente ist eine Monatsrente von höchstens 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße. Diese beträgt 2026 3.955 Euro, die Grenze liegt also rechnerisch bei 59,325 Euro im Monat. Für die Grenze werden alle Rürup-Verträge bei demselben Anbieter zusammengerechnet. Abgefunden werden kann sie erst mit Beginn der Auszahlungsphase, frühestens mit 62, bei Verträgen von vor 2012 grundsätzlich mit 60.
  • Eine Hinterbliebenenrente gibt es nur, wenn sie als ergänzende Absicherung vereinbart ist. Hinterbliebene in diesem Sinn sind nur der Ehegatte und Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht. Mehr dazu steht auf der Seite zum Hinterbliebenenschutz.
  • Eine Kündigung mit Auszahlung eines Rückkaufswerts ist bei einem zertifizierten Rürup-Vertrag ausgeschlossen.

Die Seite erklärt die Rechtslage, Stand 02.10.2026, und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Zählt eine Einmalzahlung im Jahr des Vertragsabschlusses oder im Jahr der Zahlung?

Bei einer Einmalzahlung entscheidet das Jahr der Zahlung. Sie wird für das Kalenderjahr abgesetzt, in dem sie geleistet wurde. Wer im Dezember 2026 abschließt und erst im Januar 2027 zahlt, setzt den Beitrag für 2027 ab.

Kann mein Ehegatte die Beiträge zahlen, wenn nur ich Einkünfte habe?

Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Höchstbetrag auf 61.652 Euro (2026). Nach Auffassung der Finanzverwaltung gilt das unabhängig davon, welcher Ehegatte die Beiträge zahlt. Abgezogen wird vom gemeinsamen Einkommen.

Muss der Vertrag zertifiziert sein?

Ja. Beiträge zählen steuerlich nur, wenn der Vertrag nach § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert ist. Ob der Vertrag wirtschaftlich tragfähig und die Zusage des Anbieters erfüllbar ist, prüft die Zertifizierungsstelle nicht.

Kann ich einen laufenden Vertrag beitragsfrei stellen?

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz kann ein Versicherungsnehmer grundsätzlich die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung zum Ende der laufenden Versicherungsperiode verlangen. Voraussetzung ist, dass die vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird. Eine Kündigung mit Auszahlung gibt es bei der Rürup-Rente nicht.

Geprüft von

Erkan Boga

Gründer & Geschäftsführer, Herausgeber von rueruprente24.de

Erkan Boga hat rueruprente24.de 2009 gegründet und prüft heute jede Seite der Website, bevor sie erscheint.

Quellen