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Rürup-Rente Vergleich: Altersvorsorge & Steuersparmodell

Die Rürup-Rente: Altersvorsorge für Selbstständige mit staatlicher Beteiligung

Die Rürup-Rente trägt den Namen des Ökonomen Bert Rürup, der federführend an der Entwicklung dieser zusätzlichen Altersvorsorge mit staatlicher Förderung beteiligt war. Im offiziellen Sprachgebrauch wird der Begriff Basisrente benutzt. Sie ergänzt die staatlich geförderte Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und soll vor allem Selbstständigen und Freiberuflern einen Anreiz zur eigenen Vorsorge bieten. Die Vorteile der Rürup-Rente dürfen alle Personen nutzen, sie ist nicht auf eine bestimmte Berufsgruppe beschränkt. Die größten Vorteile haben aber Freiberufler und Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Zusammenfasung

Die Rürup- oder Basisrente ist eine private Altersvorsorge mit einer umfangreichen staatlichen Förderung. Bis zu 25.639 Euro Beitrag kann eine alleinstehende Person in 2022 bei der Steuererklärung steuermindernd geltend machen. Berücksichtigt werden davon 94 %, also 24.100 Euro. Dieser Anteil steigt bis 2025 auf 100 %. Basisrenten können nicht beliehen, vererbt, veräußert oder gekündigt werden, eine Auszahlung ist nur in Rentenform möglich. Ein Hinterbliebenenschutz und eine Berufsunfähigkeitsversicherung lassen sich in den Vertrag optional einschließen. Die Rentenzahlung muss im Bezug versteuert werden. Aufgrund der Gestaltung des Vertrags eignet sich die Rürup-Rente vor allem für Selbstständige und Freiberufler.

Wie funktioniert die Rürup- oder Basisrente?

Die Leistungen der Rürup-Rente orientieren sich an der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Einzahlungen in den Vertrag können nicht vorzeitig ausgezahlt werden. Der Rentenbezug ist frühestens mit dem Erreichen des 62. Lebensjahres möglich. Aus dem Vertrag erhalten Sie immer eine lebenslange Rentenzahlung, die Kapitalauszahlung ist auch beim Erreichen des Rentenalters nicht möglich. Grundsätzlich gibt es bei der Basisrente keinen Hinterbliebenenschutz und keine Beitragsrückgewähr. Die meisten Versicherer ermöglichen aber den Einschluss passender Zusatzabsicherungen.

Die Beiträge zur Rürup-Rente können Sie während der Ansparphase als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Im Jahr 2024 liegt der Höchstsatz der zu fördernden Beiträge bei 25.787 Euro für Alleinstehende. Steuerlich berücksichtigt werden davon 100 Prozent, also 27.565,20 Euro. Für Verheiratete verdoppelt sich der Beitrag. Dafür versteuern Sie die Rentenzahlungen im Rentenbezug mit Ihrem individuellen Steuersatz.

Wann ist eine Basisrente förderungsfähig?

An die Förderung der Rürup-Rente knüpft der Staat bestimmte Voraussetzungen. So muss der Versicherungsvertrag oder Fondssparplan vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert sein. Der Sparer darf nicht mehr als den förderfähigen Höchstbetrag in den Vertrag einzahlen. Zudem darf die Rentenzahlung bei Verträgen, die ab dem 01.01.2012 abgeschlossen wurden, frühestens mit dem Erreichen des 62. Lebensjahres beginnen. Für ältere Verträge gilt das 60. Lebensjahr als Mindestalter. Die Beiträge und Leistungen der Rürup-Rente sind nur in einem sehr engen Bezugsrecht vererbbar. Bezugsberechtigt sind ausschließlich Eheleute und kindergeldberechtigte Kinder. Die Basisrente darf zudem nicht beleihbar und nicht veräußerbar sein.

Was wird bei der Zertifizierung durch das Bundesamt geprüft?

Das Bundeszentralamt für Steuern prüft lediglich, ob der Versicherer die formalen Anforderungen an die Rürup-Rente erfüllt und die Rahmenbedingungen für staatliche Förderung schafft. Dazu gehören vor allem Punkte wie die Einschränkungen des Bezugsrechts und weitere Voraussetzungen. Das Bundesamt prüft nicht die Leistungsfähigkeit des Anbieters und die Qualität des Produktes. Deswegen gibt es im Bereich der Basisrentenversicherungen große Unterschiede bei den Leistungen der einzelnen Anbieter.

Welche förderfähigen Sparformen gibt es bei der Rürup-Rente?

Sie sparen mit der Rürup-Rente in drei verschiedenen Vertragsformen:

  • Klassische Rentenversicherung
  • Fondsgebundene Rentenversicherung
  • Fondssparplan (nur in der Ansparphase)

Bei der konventionellen Rentenversicherung erhalten Sie über Laufzeit eine garantierte Verzinsung, die abhängig vom gültigen Rechnungszins zum Abschluss ist. Im Jahr 2024 liegt diese Verzinsung zwischen 0,5 % und 0,9 %. Bedingt durch die Corona-Pandemie gab es erstmals keine verbindliche Absenkung des Zinses, sondern lediglich eine Empfehlung, den Zins auf 0,5 % abzusenken. Nicht alle Versicherer haben davon Gebrauch gemacht. Zusätzlich zu dem garantierten Zins erhalten Sie eine Überschussbeteiligung, die jedoch nicht garantiert ist. Wenn der Versicherer mit Ihrem Kapital höhere Gewinne erwirtschaften kann, werden Sie beteiligt. Durchschnittlich erreichen die Versicherer in 2024 etwa 2,0 % Gesamtverzinsung. Diese liegt dann immer noch deutlich über dem derzeitigen Zins für sichere Anlagen wie Bundesanleihen, der bei kürzeren Laufzeiten sogar negativ ausfällt.

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung investieren Sie über einen sogenannten „Versicherungsmantel“ in Fonds. Dabei erhalten Sie keine garantierte Verzinsung, sondern profitieren von der Entwicklung der Aktienmärkte. Optional entscheiden Sie sich für eine Beitragsgarantie und stellen so sicher, dass Sie in jedem Fall Ihre eigenen Beiträge zur Verrentung zur Verfügung stehen. Je höher die Beitragsgarantie ist, desto geringer fällt die Rendite aus, weil ein größerer Teil der Beiträge nicht frei investiert werden kann.

Fondssparpläne können nur in der Ansparphase genutzt werden. Sie investieren die Beiträge direkt in Fonds und tragen das komplette Anlagerisiko selbst. Bei Rentenbeginn verwendet der Sparplananbieter das angesammelte Kapital für eine sofort beginnende Rürup-Rente mit Einmalzahlung. Sie wissen also bei Abschluss des Vertrags noch nicht, mit welcher Rente Sie rechnen können, weil der Abschluss des Rentenvertrags zu den dann gültigen Konditionen erfolgt, die deutlich schlechter sein können als die derzeitigen. Die Konditionen können aber auch besser ausfallen als aktuell.

Wie wird die Rürup-Rente steuerlich behandelt?

Bei der Rürup-Rente gibt es zwei verschiedene Phasen, die betrachtet werden müssen: die Ansparphase und die Auszahlungsphase.

Die Ansparphase

Während der Ansparphase gilt noch bis 2025 ein ständig steigender Prozentsatz des Beitragsanteils, der als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden darf. Der Prozentsatz steigt jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Die mögliche Höchsteinzahlung ist an den Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt. Für die nächsten Jahre gelten folgende Werte:

Jahr 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Höchstbetrag 25.046 € 25.787 € 25.639 € 26.527 € 27.565 € ?
Anteil 90 % 92 % 94 % 100 % 1 100 % 1 100 % 1
Betrag 22.541 € 23.724 € 24.100 € 26.527 € 27.565 € ?

1 Rentenbeiträge voll von der Steuer absetzbar

Da die Bemessungsgrenzen für die Folgejahre erst kurz vor Beginn des Jahres festgelegt werden, sind noch keine absoluten Summen bekannt. Fest steht aber, dass der absetzbare Anteil bis 2025 auf 100 % steigen wird. Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung macht der Gesetzgeber bei der Rürup-Rente keine Unterschiede zwischen Ost und West. Für alle ist für den Sonderausgabenabzug der Beitragsbemessungssatz West das entscheidende Kriterium.

Die Auszahlungsphase

In der Rentenbezugsphase orientiert sich die Besteuerung an den Richtlinien für die gesetzliche Rentenversicherung. Seit 2005 steigt der zu versteuernde Anteil der Rentenzahlung immer weiter an. 2040 ist die volle Versteuerung erreicht. Im Jahr 2024 gilt ein Satz von 81 %. Dieser Satz wird festgeschrieben. Wenn Sie also in diesem Jahr in Rente gehen und 1.000 Euro Rente erhalten, müssen Sie 810 Euro davon versteuern. Spätere Rentenerhöhungen müssen Sie ebenfalls voll versteuern. Der zu versteuernde Anteil steigt in den nächsten Jahren um jeweils einen Prozentpunkt, 2040 sind dann die voll 100 % erreicht.

Warum lohnt sich die sogenannte nachgelagerte Besteuerung bei der Rürup-Rente?

Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung basiert auf der Annahme, dass Sie im Alter einen geringeren individuellen Steuersatz zahlen, weil Ihr Einkommen geringer ausfällt. So sparen Sie während der Ansparphase eine höhere Summe als Sie im Alter zahlen müssen.

Mehr zu den steuerlichen Aspekten finden Sie hier: Rürup-Rente Steuervorteile

Die Zusatzversicherungen bei der Basisrente

Basisrenten ohne zusätzliche Absicherungen leisten nur eine lebenslange Rente, wenn der Versicherungsnehmer das Rentenalter erreicht. Verstirbt er vorher, ist das eingesetzte Kapital grundsätzlich verloren. Über Zusatzabsicherungen lässt sich dieses Risiko aber begrenzen. Zudem können Basisrenten auch mit einem erweiterten Schutz bei Berufsunfähigkeit ausgestattet werden. Wenn die Verträge bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bleiben auch die Beitragsanteile für die BU-Versicherung im Rahmen der Sonderausgaben bei der Steuer abzugsfähig.

Hinterbliebenenschutz – Rente, Beitragsrückgewähr oder Risikolebensversicherung?

Der Hinterbliebenenschutz in der Rürup-Rente kann auf verschiedene Weisen realisiert werden. Nicht jeder Versicherer bietet alle Varianten an. In der einfachsten Variante erhalten die Hinterbliebenen eine monatliche Rente, wenn der Versicherungsnehmer während der Bezugsphase stirbt. Optional können Sie auch Versicherungsschutz während der Ansparphase vereinbaren. Leistungen aus dem Hinterbliebenenschutz können nur Ehepartner oder Kinder des Versicherungsnehmers erhalten. Die Kinder müssen zudem noch kindergeldberechtigt sein.

Vereinbaren Sie eine Beitragsrückgewähr, erhalten Ihre Angehörigen das in den Vertrag eingezahlte Kapital als Rente zurück. Die Rückgewähr kann je nach Versicherer schon in der Ansparphase oder erst im Rentenbezug gewählt werden.

Die letzte Variante ist eine separate Risikolebensversicherung beim selben Versicherer. Hier nutzen Sie einen zusätzlichen Vertrag, sind dafür aber freier in der Entscheidung, wer die Auszahlung im Todesfall erhalten soll. Allerdings prüft der Versicherer bei einer Risiko-LV Ihren Gesundheitsstatus und die Beiträge zu dem zusätzlichen Vertrag können Sie nicht als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Gerade bei unverheirateten Paaren kann diese Lösung dennoch eine Alternative sein, weil das eingezahlte Kapital im Todesfall sonst unwiederbringlich verloren wäre.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Rürup-Rente

In die Basisrente können bei vielen Versicherern auch Leistungen bei Berufsunfähigkeit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Damit der Vertrag an sich förderfähig bleibt, dürfen maximal 50 % des gesamten Beitrags in den BU-Teil fließen. Beiträge, die zur Befreiung von den Beiträgen bei Berufsunfähigkeit dienen, dürfen der Altersvorsorge zugerechnet werden. Insbesondere Selbstständige erhalten damit die Möglichkeit, den Staat an ihrer BU-Vorsorge zu beteiligen.

Zu beachten ist aber, dass die gezahlte BU-Rente denselben Regeln unterliegt wie eine normale Basisrentenauszahlung. Sie muss mit dem dann gültigen Anteil versteuert werden, zudem können Sozialversicherungsbeiträge auf die Auszahlung fällig werden. Wenn Sie sich für eine Basisrente mit BU-Absicherung entscheiden, müssen Sie die BU-Rente also etwas höher dimensionieren, damit Sie die gewünschte Auszahlungssumme nach Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erreichen. Auszahlungen aus einer privaten BU-Versicherung müssen nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden, zudem fallen keine Sozialversicherungsbeiträge darauf an.

Die Rürup-Rente bei Arbeitslosigkeit und Hartz-IV

In der Ansparphase sind die Beiträge zur Rürup-Rente pfändungssicher und vor dem Zugriff des Gerichtsvollziehers und Gläubigern geschützt. Auch bei der Berechnung des Vermögens wird ein Basisrentenvertrag nicht berücksichtigt, sodass Sie auch im Falle einer Insolvenz Ihre bereits angesparte Altersvorsorge behalten können. In der Rentenbezugsphase sind die Auszahlungen allerdings nicht mehr gesondert pfändungsgeschützt. Leistungen aus einer Rürup-Rente können gepfändet werden, wenn Ihr Einkommen die Pfändungsfreigrenzen überschreitet.

Rürup-Rente für Angestellte und Beamte

Jede steuerpflichtige Person mit deutschem Wohnsitz kann grundsätzlich auch eine Rürup-Rente abschließen und so staatlich gefördert für das Alter vorsorgen. Die Basisrente wurde originär für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, aber auch Angestellte und Beamte können von den Einzahlungen profitieren. Zu beachten ist, dass diesen Gruppen nicht die gesamte Summe zur Anlage zur Verfügung steht. Angestellte müssen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von der maximalen Summe abziehen. Dabei werden sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteile berücksichtigt. Bei Beamten gilt eine ähnliche Regelung. Diese zahlen zwar keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein, müssen sich aber die Summe anrechnen lassen, die sie zahlen würden, wenn sie rentenpflichtversichert wären. Auch bei Beamten werden fiktiv Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile berücksichtigt.

Gibt es Mindest- und Höchstbeträge bei der Rürup-Rente?

Die Höchstbeträge bei der Basisrente orientieren sich an den jeweiligen Fördergrenzen. Im Normalfall steigen diese jedes Jahr. 2024 liegt der Höchstbetrag bei 27.565,20 Euro für eine ledige Person. Davon dürfen maximal 27.565,20 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Einen Mindestbeitrag hat der Gesetzgeber bei der Rürup-Rente nicht vorgesehen. Die meisten Versicherungsunternehmen verlangen Mindestbeträge für monatliche Zahlungen oder Einmalzahlungen. Die Höhen variieren. Es gibt Unternehmen, die mindestens 500 Euro bei Einmalzahlung wünschen, andere fordern mindestens 3.000 Euro. Die monatlichen Sätze liegen im Durchschnitt bei mindestens 10 Euro. Allerdings ist eine Investition in die Basisrente meist ohnehin nur bei höheren monatlichen Beiträgen sinnvoll.

Basisrente und gesetzliche Rentenversicherung

Die Basisrente und die gesetzliche Rentenversicherung gehören zur ersten Schicht der Altersvorsorge im 3-Schichten-Modell. Sie werden steuerlich gleich behandelt, die Leistungen unterscheiden sich aber doch stark.

Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem Umlagemodell. Die gezahlten Beiträge aller Personen werden an die aktuellen Rentner ausgezahlt. Wenn die Beiträge nicht reichen, zahlt der Staat einen Zuschuss aus Steuermitteln. In den nächsten Jahrzehnten wird sich die Ertragssituation der gesetzlichen Rentenversicherung weiter verschlechtern, da auf immer mehr Rentner immer weniger Beitragszahler kommen. Die Rürup-Rente ist hingegen kapitalgedeckt. Die Renten der Versicherungsnehmer ergeben sich aus den Einzahlungen und den erwirtschafteten Gewinnen. Das kapitalgedeckte System ist deutlich krisensicherer und kommt ohne zusätzliche Subventionen aus.

Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt auch Leistungen, wenn jemand dauerhaft erwerbsunfähig wird. Die Zahlung einer vollen oder halben Erwerbsunfähigkeitsrente ist gesetzlich verankert und die Beantragung der Leistungen steht jedem Versicherten in der GRV zu. In der Rürup-Rente kann der Schutz bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit optional vereinbart werden. Für die Absicherung ist aber eine Gesundheitsprüfung notwendig. Menschen mit Vorerkrankungen erhalten in der Regel nur einen eingeschränkten oder gar keinen Schutz. Die Hinterbliebenenabsicherung ist in der der gesetzlichen Versicherung ebenfalls obligatorisch, allerdings können nur Ehepartner und Kinder mit Kindergeldberechtigung Leistungen erhalten. Dieser Schutz lässt sich bei Basisrenten ebenfalls einschließen, ist aber nicht grundsätzlich enthalten. Insbesondere, wenn es keine Hinterbliebenen gibt, die von den Leistungen profitieren würden, lohnt sich bei der Rürup-Rente der Verzicht auf den Hinterbliebenenschutz zugunsten einer höheren Rendite.

Vorteile einer Basisrentenversicherung

Die Rürup-Rente bietet für die Altersvorsorge diverse Vorteile:

  • Kunden erhalten eine lebenslange Leibrente, egal ob sie 70, 80, 90 oder 100 Jahre alt werden, das Langlebigkeitsrisiko trägt der Versicherer.
  • Der Staat beteiligt sich durch eine umfangreiche Steuerersparnis an der Altersvorsorge.
  • Die Rürup-Rente ist in der Ansparphase pfändungssicher und insolvenzgeschützt.
  • Eine optional gewählte Berufsunfähigkeitsversicherung ist steuerlich absetzbar, wenn der Beitragsanteil maximal 50 % beträgt.
  • Der Vertrag kann flexibel bespart werden, Zahlungsaussetzungen und Zuzahlungen sind jederzeit möglich.
  • Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung nur für freiwillig gesetzlich versicherte Rentner.

Nachteile einer Basisrentenversicherung

Die Rürup-Rente kommt systembedingt leider nicht ganz ohne Nachteile aus:

  • Versicherte haben kein Kapitalwahlrecht, die Auszahlung ist nur als lebenslange Rente möglich.
  • Die Rente wird nachgelagert versteuert.
  • Rürup-Verträge können nicht übertragen, beliehen oder verkauft werden, es gibt keinen Rückkaufswert und der Vertrag kann nicht vorzeitig komplett aufgelöst werden.
  • Eine Übertragung des Kapitals auf einen anderen Anbieter wie bei der Riester-Rente ist in der Regel nicht möglich, nur wenige Versicherer bieten eine solche Option.
  • Ohne Zusatzabsicherung verfällt das angesparte Kapital, wenn der Versicherungsnehmer vor dem Rentenbeginn verstirbt.
  • Eine gegebenenfalls vereinbarte BU-Rente ist im Bezugsfalle voll steuerpflichtig.

Mehr zu den Vor- und Nachteilen der Rürup-Rente finden Sie hier. Alle Vor- und Nachteile auf einen Blick



Häufige Fragen

  • Der Abschluss einer Basisrente ist immer möglich, es gibt grundsätzlich kein Höchstalter. Selbst kurz vor dem Rentenbeginn können Sie noch immer eine Rürup-Rente mit Einmalbeitrag abschließen. Dort zahlen Sie dann einmalig einen Beitrag in den Vertrag ein und im Monat danach beginnt bereits die Rentenzahlung.

  • Die Beiträge passen Sie völlig flexibel an Ihre Lebensumstände an. Sie dürfen jederzeit Beiträge aussetzen, erhöhen oder senken, dabei entstehen keine Nachteile. Das gilt uneingeschränkt für fondsgebundene Basisrenten, bei denen kein Garantiezins vereinbart wurde. Bei klassischen Rürupverträgen mit Garantiezins gibt es unter Umständen abweichende Regelungen bezüglich der Beitragserhöhung. Einige Versicherer ermöglichen die Beitragsanpassung nur zum aktuellen Garantiezins. Ist dieser seit dem Abschluss gesunken, schließen Sie einen zweiten Vertrag ab.

  • Wenn Sie mehr als den Höchstbeitrag einzahlen, riskieren Sie unter Umständen die Förderfähigkeit des gesamten Vertrags. In der Praxis wird das aber der Versicherer verhindern, indem er weitere Zahlungen von Ihnen nicht annimmt.

  • Die Rürup-Rente kann nicht vorher aufgelöst werden, Sie können den Vertrag lediglich beitragsfrei stellen und nicht weiter bedienen. Das Kapital bleibt dann im Vertrag erhalten und Sie erhalten eine Rentenzahlung frühestens ab dem 62. Lebensjahr.

  • Grundsätzlich erhalten Ihre Hinterbliebenen keine Leistung, wenn Sie während der Ansparphase versterben. Es gibt aber die Möglichkeit, einen Hinterbliebenenschutz in den Vertrag einzubauen. Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder können so eine Rente aus Ihrer Rürup-Rente erhalten. Der Einschluss des Schutzes geht aber zulasten der Rendite und senkt sie etwas ab.

  • Auch im Rentenbezug gibt es grundsätzlich keine Leistungen für Hinterbliebene. Sie können aber auch hier einen zusätzlichen Schutz im Vertrag vereinbaren, um zumindest die eingezahlten Beiträge für Ihre Hinterbliebenen zu sichern. Bitte achten Sie darauf, dass auch hier der eingeschränkte Bezugskreis gilt und nur Ihr Ehepartner und eventuell noch vorhandene kindergeldberechtigte Kinder Leistungen aus dem Vertrag erhalten können.

  • Sie sind bei Ihrer Altersvorsorge nicht auf eine bestimmte Vertragsart beschränkt. Auch wenn Sie als gut verdienender Angestellter bereits eine Riester-Rente abgeschlossen haben, dürfen Sie mit der Basisrente zusätzlich für die Rente sparen. Der Sonderausgabenabzug für die Basisrente steht Ihnen ebenfalls zu. Sie können die Basisrente auch mit einer betrieblichen Altersvorsorge kombinieren oder zusätzlich weitere Privatrentenverträge abschließen, es gibt keine Obergrenze.

  • Basisrenten sind auch für Beamte interessant. Allerdings müssen Sie als Beamter beachten, dass Sie nicht den kompletten Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung nutzen können. Sie müssen sich fiktive Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung anrechnen lassen. Diese fiktiven Werte entsprechen den Zahlungen, die ein normaler Arbeitnehmer mit Ihrem Gehalt zahlen müsste. Die Arbeitgeberzahlungen werden dabei ebenfalls berücksichtigt. So senkt sich der maximal mögliche Betrag etwas ab.

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