Rürup-Rente - Attraktive private Altersvorsoge

Die Rürup-Rente ist eine interessante Alternative für Selbstständige, die sich langfristig eine private Altersvorsorge aufbauen wollen. Aber auch für Arbeitnehmer mit einem gehobenen Einkommen ist sie eine Variante, die nicht zu unterschätzen ist.
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Der größte Vorteil der Rürup-Rente liegt in einem Steuervorteil, der sich bei einem hohen Steuersatz positiv auswirkt. Was also müssen Sie wissen, bevor Sie sich für die Basis-Rente entscheiden?

Welche Vorteile bringt die Rürup-Rente?

In erster Linie ist es die steuerliche Begünstigung, die für die Rürup-Rente als Variante der privaten Altersvorsorge spricht. Bei der Riester-Rente erhalten Sie eine staatliche Zulage, doch diese Vorsorge kommt nicht für jeden in Frage. Bei der Rürup-Rente ist das anders, hier gibt es keine Einschränkung des berechtigten Personenkreises.

Trotzdem besteht der größte Vorzug im Steuervorteil für den Versicherungsnehmer. Die Einzahlung in die Privatrente ist nämlich in einem gewissen Umfang steuerlich absetzbar. Das heißt, Sie geben die gezahlten Beiträge in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben an. Sie wird von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen und verringert das zu versteuernde Einkommen. Dadurch reduzieren Sie Ihre Steuerlast unmittelbar.

Der Steuervorteil ist unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer sind oder als Selbstständiger arbeiten. Als Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, eine Riester-Rente abzuschließen. Für Selbstständige gilt das nicht, sie gehören allenfalls zum mittelbar berechtigten Personenkreis, falls der Ehepartner einen Riester-Vertrag nutzt.

Außerdem kann die Rürup-Rente mit dem Verzicht auf eine Beitragsgarantie abgeschlossen werden. Das heißt, dass Sie keine Garantieverzinsung auf Ihre Beiträge erhalten. Sofern Sie diese Option wählen, haben Sie die Chance auf eine höhere Verzinsung des eingezahlten Geldes und auf eine attraktive Verzinsung.

Wie hoch ist der Steuervorteil bei der Rürup-Rente?

In der Ansparphase können Sie die eingezahlten Beiträge steuerlich geltend machen. Insgesamt liegt der Höchstbetrag im Jahr 2020 bei 25.046 Euro. Allerdings müssen Sie davon die Beträge abziehen, die Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Sofern Sie als Selbstständiger nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, setzen Sie den Betrag in voller Höhe an. Arbeitnehmer müssen ihre Beiträge für die gesetzliche Rente abziehen.

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass im Jahr 2020 nur 90 Prozent dieses Betrags steuerlich zu berücksichtigen sind. In den kommenden Jahren erhöht sich dieser Anteil um jeweils zwei Prozent jährlich. Ab dem Jahr 2025 ist dann der gesamte Betrag von der Steuer abzuziehen. Somit steht Ihnen in den kommenden Jahren ein steigender Betrag zu, den Sie steuermindernd angeben dürfen.

Wie wirkt sich der Steuervorteil bei der Rürup-Rente zukünftig aus?

Es ist zu erwarten, dass der abzugsfähige Steuerbetrag in den kommenden Jahren weiter steigt. So sieht es jedenfalls nach der heutigen Gesetzgebung aus. Wenn Sie also heute 88 Prozent der eingezahlten Beiträge für Ihre Rürup-Rente bei der Steuer abziehen dürfen, sind es im Jahr 2020 zwei Prozent mehr. Damit profitieren Sie von einem zunehmenden Steuervorteil, der unabhängig von Ihrem Einkommen oder von anderen Voraussetzungen gilt. Für Sie als Steuerpflichtigen bedeutet das, dass Sie keine besonderen Bedingungen zu erfüllen haben und auch keinesfalls ein Einkommen in einer bestimmten Höhe nachweisen müssen. Der zunehmende abzugsfähige Höchstbetrag gilt unabhängig von Ihrem Berufsstand und Ihrem Einkommen.

Rürup-Rente: Wie läuft die Versteuerung in der Rentenphase?

Der steuerlichen Begünstigung in der Ansparphase steht die Besteuerung der Auszahlung entgegen. Die Höhe des zu versteuernden Anteils hängt von dem Zeitpunkt ab, zu dem Sie zum ersten Mal eine Rentenauszahlung beziehen. Der Steuersatz bleibt während der Dauer des Rentenbezugs unverändert, er wird festgeschrieben. Somit müssen Sie in den kommenden Jahren nach Ihrem ersten Rentenbezug nicht damit rechnen, dass sich der steuerpflichtige Anteil noch erhöht.

Im Jahr 2020 sind 80 Prozent der Auszahlung aus der Rürup-Rente steuerpflichtig. Bis zum Jahr 2020 steigt dieser Anteil um zwei Prozent im Jahr, danach nimmt er um ein Prozent jährlich zu. Im Jahr 2040 ist die Auszahlung aus der Rürup-Rente dann in voller Höher steuerpflichtig für alle, die ab diesem Zeitpunkt zum ersten Mal eine Rente erhalten.

Welche Nachteile hat die Rürup-Rente?

Die Versteuerung in der Auszahlungsphase gilt in der Regel als der größte Nachteil der Rürup-Rente. Allerdings unterscheidet sich die private Vorsorge an dieser Stelle kaum von anderen Formen der Altersvorsorge. Die Auszahlung aus der gesetzlichen Rente ist ebenso steuerpflichtig wie eine betriebliche Rente oder eine Riester-Rente.

Sofern die Auszahlung von 100 Prozent noch nicht zu 100 Prozent versteuert wird, schreibt der Gesetzgeber bei allen Renten eine schrittweise Anhebung des steuerpflichtigen Anteils in den kommenden Jahren vor. Das gilt für die gesetzliche Rente ebenso wie für die Rürup-Rente. Auch Auszahlungen aus betrieblichen Renten und aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen unterliegen der Besteuerung. Insofern gilt hier für die Rürup-Rente im Verhältnis zu anderen Renten kein übermäßiger Nachteil, der gegen den Abschluss der steuerbegünstigten Rente spricht.

Fazit: Die Rürup-Rente ist vor allem für Gutverdiener interessant

Wer als Selbstständiger oder als Arbeitnehmer ein hohes Einkommen bezieht, sucht gerne nach Möglichkeiten, seine Steuerlast zu verringern. Mit der Rürup-Rente ist diese Möglichkeit gegeben, denn der Versicherte baut sich dadurch eine attraktive Altersvorsorge mit einem interessanten Steuervorteil auf.

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