So lassen sich Rürup-Rente und Berufsunfähigkeits­versicherung kombinieren

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Rürup-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung
Um den Versicherungsschutz noch interessanter zu machen, kann eine Rürup-Rente mit verschiedenen Optionen versehen werden. Dazu gehört auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ).

Sie hat vordergründig den Vorteil, dass mit einem einzigen Versicherungsvertrag eine private Altersvorsorge aufgebaut wird und eine Absicherung gegen den Verlust der Arbeitskraft sichergestellt wird. Das scheint auf den ersten Blick sehr komfortabel zu sein. Trotzdem empfehlen Versicherungsexperten, beide Verträge getrennt abzuschließen. Was also hat es mit der Berufsunfähigkeitsversicherung auf sich, und wie finden Versicherte die für sie optimale Form der Absicherung?

Ein Vertrag, zwei Versicherungen

Kombiniert man eine Rürup Rente mit einer BU-Zusatzversicherung, erhält man mit einem einzigen Versicherungsvertrag zwei Versicherungen. Das scheint für viele Versicherte sehr bequem zu sein, denn die Anzahl der Versicherungen wird dadurch minimiert, die Absicherung bleibt überschaubar. Wissen muss man allerdings, dass sich dann auch die Beiträge auf zwei Versicherungen aufteilen. Ein Teil des gezahlten Beitrags fließt also in den Aufbau der Rürup Rente ein, der andere Teil wird zur Absicherung gegen Berufsunfähigkeit herangezogen. Soll der Beitrag pro Monat überschaubar bleiben, besteht die Gefahr, dass keine der beiden Versicherungen ausreicht, um einen vollumfänglichen und soliden Versicherungsschutz zu gewähren. Wird dagegen ein Versicherungsschutz in ausreichender Höhe vereinbart, kann der Versicherungsbeitrag unverhältnismäßig teuer werden. Doch wie können sich Versicherte davor schützen?

Ein genauer Versicherungsvergleich ist angesagt

Im besten Fall führt man einen detaillierten Versicherungsvergleich durch, bevor man den Vertrag unterschreibt. Er muss zeigen, ob ein Vertrag für zwei Versicherungen wirklich das bessere Preis-Leistungs-Verhältnis bietet oder ob man nicht doch mit zwei separaten Versicherungen besser beraten ist. Versicherungsexperten gehen übrigens davon aus, dass man mit zwei getrennten Verträgen günstiger abgesichert ist. Dann fließt nämlich jeweils der ganze Betrag abzüglich der Kosten in die jeweilige Versicherung ein, eine Aufteilung der Beiträge ist dann nicht mehr nötig. Tendenziell gilt also der Ansatz, dass eine separate Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und der Aufbau einer privaten Altersvorsorge voraussichtlich die bessere Alternative ist.

Steuerliche Förderung gerät in Gefahr

Wissen muss man außerdem, dass die Beiträge für eine Rürup Rente natürlich auch dann von der Steuer abgezogen werden dürfen, wenn sie mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kombiniert sind. Allerdings müssen die Beiträge zur Rürup Rente mehr als 50 Prozent des gesamten Beitrags ausmachen, damit die steuerliche Absetzbarkeit in voller Höhe gewährleistet ist. Wenn man eine separate BU-Versicherung abschließt, besteht natürlich auch die Chance, die Beiträge als Sonderausgaben abzusetzen. Dann kommen allerdings die Höchstgrenzen der Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben zur Anwendung. Sie betragen für Arbeitnehmer 1.900 Euro im Jahr und für Selbständige 2.800 Euro jährlich. In der Regel werden diese Grenzen schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Arbeitslosen- und zur Haftpflichtversicherung ausgereizt sein, so dass sich aus der Absetzbarkeit der BU-Beiträge keine steuerliche Relevanz mehr ergibt.

Selbständige BU ist leichter kündbar

Ein weiteres Argument für den Abschluss einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung ist die bessere Kündbarkeit. Natürlich weiß man um die Bedeutung einer Absicherung gegen den Verlust der Arbeitskraft. Deshalb sollte man diese wichtige Versicherung auf keinen Fall kündigen. Trotzdem kann es gerade bei vorübergehenden finanziellen Engpässen nötig sein, den Versicherungsschutz zu kündigen, die Beitragszahlung zu reduzieren oder den Vertrag stillzulegen. Bei einer selbständigen BU-Versicherung ist das kein Problem. Anders sieht es bei einer Rürup Rente und einer Kombination mit einer BU-Zusatzversicherung aus. Der BU-Zusatzschutz kann nicht separat gekündigt oder stillgelegt werden. Wenn also der Rürup-Vertrag gekündigt oder stillgelegt wird, geht damit auch die Absicherung aus der BU-Zusatzversicherung verloren. Auch deshalb ist genau zu überlegen, ob der Abschluss einer BU-Zusatzversicherung wirklich so sinnvoll ist oder ob man nicht doch besser auf einen separaten Vertrag umsteigt.

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