Hier erfahren Sie ob Sie förderberechtig sind und welche Optionen es gibt

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Rürup-Rente Förderberechtigung und Förderoptionen
Während bei der Riester-Rente staatliche Zulagen einen Teil der Förderung ausmachen, ist bei der Rürup-Rente keine derartige Förderung vorgesehen. Gerade diese Tatsache macht die Rürup-Rente letztlich für jeden Verbraucher interessant. Es ist nämlich jeder Versicherte förderberechtigt, der der Einkommenssteuer unterliegt.

Wer also Einkommenssteuer zahlen muss, erzielt gleichzeitig eine Steuerersparnis, weil die Beiträge zur Rürup-Versicherung das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast reduzieren. Doch wie muss man sich die Förderung vorstellen?

Förderung im Rahmen der Steuererklärung

Vereinfacht gesagt greift die Förderung für den Versicherten mit dem Zeitpunkt der Steuererklärung und der Abgabe beim Finanzamt. Natürlich muss der Versicherte einen Vertrag mit einem Versicherer abgeschlossen haben. Dieser Versicherungsvertrag muss den gesetzlichen Vorgaben an die Rürup-Rente entsprechen. Der Vertrag muss regelmäßig bespart werden, auch Sonderzahlungen können in einer Höhe von mindestens 500 Euro geleistet werden. Die gezahlten Beiträge können im folgenden Jahr als Sonderausgabe in der Steuererklärung angegeben werden. Sie werden dann von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dadurch reduziert sich die Höhe der Steuerzahlung unmittelbar. Hat der Versicherte also zu viel an Steuer bezahlt, erhält er diese nach der Bearbeitung durch das Finanzamt zurück. Allerdings ist die Höhe des maximal abzugsfähigen Betrags begrenzt.

Beiträge sind nicht unbegrenzt abzugsfähig

Das Finanzamt erkennt im Jahr 2024 höchstens 27.565,20 Euro steuermindernd an. Dieser Betrag hängt ab von der knappschaftlichen Rentenversicherung und der Beitragsbemessungsgrenze. Allerdings ist nicht der gesamte Betrag von 27.565,20 Euro steuersenkend wirksam. Lediglich 100 Prozent davon dürfen im Jahr 2024 angesetzt werden. Daraus ergibt sich für Ledige ein maximaler Steuervorteil von 27.565,20 Euro, Verheiratete dürfen sogar die doppelte Summe von 39.248,16 bei der Steuererklärung absetzen. Wie hoch der steuerliche Effekt wirklich ist, hängt stark davon ab, wie hoch der individuelle Steuersatz ist, den der Steuerpflichtige zu tragen hat. Als Richtlinie kann gelten, dass die steuerliche Förderung umso höher ist, je höher auch der Steuersatz ist. Somit profitieren vor allem sogenannte Besserverdiener oder Selbständige mit einer hohen Steuerlast von der Förderung. Gerade Selbständige haben keine andere Möglichkeit, ihre Steuerlast durch eine Altersvorsorge zu reduzieren. Deshalb gilt die Rürup-Rente als ideal geeignet für diese Berufsgruppe, wenn man neben dem Aufbau einer Altersvorsorge noch die Steuerzahlungen reduzieren will.

Keine volle Abzugsfähigkeit bei Arbeitnehmern

Bei Angestellten und Arbeitnehmern ist noch zu berücksichtigen, dass zuerst die steuerfreien Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung von den 19.624,08 Euro abgezogen werden. Aus diesem Grund ist der steuerliche Effekt für Arbeitnehmer etwas geringer als für Selbständige, die den vollen Betrag von 19.624,08 steuermindernd geltend machen können. Trotzdem unterscheiden sich Arbeitnehmer und Selbständige letztlich hinsichtlich der Förderung kaum. Beiden Berufsgruppen steht die Förderung zu, sofern ein Rürup-Vertrag abgeschlossen wird. Beide Berufsgruppen haben außerdem das Recht auf die steuerliche Abzugsfähigkeit von maximal 27.565,20 Euro. Somit ist die Rürup-Rente durch die geltende Förderung für Arbeitnehmer und Selbständige gleichermaßen interessant.

Weitere interessante Förderoptionen

Neben der steuerlichen Abzugsfähigkeit ist die Rürup-Rente durch weitere Optionen sehr attraktiv. Der Versicherte hat die Möglichkeit, Zusatzleistungen zu integrieren. Sie können beispielsweise in einer Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen. Mit der Rürup-Rente wird dann gleichzeitig eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen, sie sieht Leistungen in Form einer Berufsunfähigkeitsrente vor, sofern der Versicherte seinem ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann. Der Anteil der Beiträge für alle Rürup-Zusatzversicherungen darf nicht größer als 49 Prozent des Gesamtbeitrags sein. Ob eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wirklich optimal geeignet ist, sich gegen den Verlust der Arbeitskraft abzusichern, sollte vor dem Vertragsabschluss geprüft werden. Versicherungsexperten gehen davon aus, dass der separate Abschluss einer selbständigen BU-Versicherung in der Regel ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis verspricht. Deshalb lohnt sich ein Preisvergleich, bevor man eine Rürup-Rente mit BU-Zusatzversicherung abschließt. Auf Wunsch kann die Rürup-Rente auch um eine Absicherung für die Hinterbliebenen ergänzt werden. Im Todesfall der versicherten Person wird dann eine Leistung an die Hinterbliebenen gezahlt. Dadurch sollen vor allem Partner und Kinder in der ersten Zeit nach dem Tod der versicherten Person geschützt werden, sofern sie kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen erzielen. Und schließlich kann eine Rentengarantiezeit abgeschlossen werden. Nach dem Tod der versicherten Person wird dann für einen festgelegten Zeitraum eine Leistung an den Partner gezahlt. Sie besteht in der Regel in der Fortführung der monatlichen Rentenzahlung. Auch dadurch soll den Hinterbliebenen eine Absicherung für den Todesfall gewährt werden, damit diese in der ersten Zeit nach dem Ableben nicht ohne Einkommen bleiben. Somit entspricht die Rürup-Rente mit Hinterbliebenenschutz oder mit Rentengarantiezeit in gewisser Weise der Witwenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung.

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